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Rosa Uhr

TEILZEIT-ANSPRÜCHE

 

ARBEITSZEIT - Welche Fallstricke sind zu beachten bei TEILZEIT?

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Arbeitszeit zur reduzieren.

Um die "Teilzeitfalle" zu vermeiden, sollte man sich vorher über die verschiedenen Teilzeitmodelle und gesetzliche Regelungen informieren.

Insbesondere nach der Geburt eines Kindes kehren viele Eltern in Teilzeit zurück in den Job. Wie sich das am besten rechtlich regeln lässt, können Sie hier lesen:

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Viele Eltern entscheiden sich zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Es gibt verschiedene gesetzliche Teilzeitansprüche mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen.  

 

Eltern haben diese gesetzlichen Teilzeitansprüche: 

1. Allgemeiner Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG 

Die allgemeine Teilzeit kann von den meisten Arbeitnehmenden in Anspruch genommen werden. Hier benötigt man keinen besonderen Grund. Wenn man sie einmal in Anspruch genommen hat, hat man allerdings keinen Anspruch auf eine Rückkehr in Vollzeit 

ACHTUNG: Hier spricht man oft von der „TEILZEITFALLE“. 

 

2. Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit nach § 15 BEEG 

Die Teilzeit in Elternzeit kann nur in seltenen Fällen abgelehnt werden, es braucht dafür nämlich einen „dringenden“ betrieblichen Grund. Allerdings kann man diesen Teilzeitanspruch nur im Rahmen der Elternzeit in Anspruch nehmen.  

3. Anspruch auf Brückenteilzeit nach § 9 a TzBfG 

Die Brückenteilzeit kann erst ab einer Anzahl von 45 Beschäftigten in Anspruch genommen werden. DAfür ist allerdings der Wiedereinstieg in Vollzeit garantiert.

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